Wir bieten Ihnen die komplette Abwicklung der Zollabfertigung von exportierten und importierten Waren, geliefert mit beliebigen Verkehrsmitteln (auf öffentlichen Straßen, mit der Bahn, mit dem Flugzeug, mit der Post). Auf Grund unserer rechtlichen Möglichkeiten und unserer langjährigen Erfahrung können wir auf Kundenwunsch auch vereinfachte Zollabfertigungen von Waren, wie auch Zollabfertigungen, für die eine Genehmigung oder die Anwesenheit der zuständigen Behörden erforderlich ist, durchführen. Die Anwesenheit eines Vertreters des Aus- und Einfuhrhändlers ist dabei nicht notwendig.
Die in der Europäischen Union registrierten Gesellschaften haben die freie Wahl, in welchem Mitgliedstaat sie ihre Produkte verzollen lassen. Sollte die Zollabfertigung in einem vom Verwendungs-/ Inbetriebsetzungsort unterschiedlichen Mitgliedstaat abgewickelt werden, dann ist es im Rahmen der Zollabfertigung nicht erforderlich, die jeweiligen Umsatzsteuerabgaben zu entrichten. Dieser Pflicht gehen die jeweiligen Firmen durch eigene Umsatzsteuererklärung nach. Die Firmen können auf diese Weise die verzollte Ware ohne Umsatzsteuerbelastung in Umgang bringen und erst nach dem Verkauf der Ware die Umsatzsteuer entrichten. Wir bieten unseren Partnern folgende Dienstleistungen an:
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GewährleistungSolange die Zollvorschriften es möglich machen, die Versicherung der Zollschuld in Form einer Garantie zu gewähren, dann ist unsere Gesellschaft bereit, einen nationalen Garantieschein für folgende Zollverfahren und Zollhandlungen zu gewähren:
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